Gesetzblatt zur Regelung des Anliegerverkehrs bei Durchgangsverkehr 12t

beschränkt das Verkehrsverbot auf den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t. Durchgangsverkehr liegt nicht vor, soweit die jeweilige Fahrt

a) dazu dient, ein Grundstück an der vom Verkehrverbot betroffenen Straße oder an einer Straße, die durch die vom Verkehrverbot betroffene Straße erschlossen wird, zu erreichen oder zu verlassen,

b) dem Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Abs. 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes in einem Gebiet innerhalb eines Umkreises von 75 km, gerechnet in der Luftlinie vom Mittelpunkt des zu Beginn einer Fahrt ersten Beladeortes des jeweiligen Fahrzeugs (Ortsmittelpunkt), dient; dabei gehören alle Gemeinden, deren Ortsmittelpunkt innerhalb des Gebietes liegt, zu dem Gebiet, oder

c) mit in § 1 Abs. 2 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge bezeichneten Fahrzeugen durchgeführt wird.

Ausgenommen von dem Verkehrsverbot ist eine Fahrt, die auf ausgewiesenen Umleitungsstrecken (Zeichen 421, 442, 454 bis 459 oder Zeichen 460 und 466) durchgeführt wird, um besonderen Verkehrslagen Rechnung zu tragen.

Laut Kommentar aus der Praxis:
Laut dem Punkt „a“ und so wie dies verstanden wurde, besteht das Meinungsbild von LKW-Fahrer der Praxis (AST 32, 41, 58 usw.) darf die B254 auch befahren werden, weil dies kein Durchgangsverkehr darstellt und das Befahren der Sperrungsstrecke ausschließlich dazu dient zu den Anliegern anzuliefern und nicht um die Maut zu sparen.


Hinweis aus der Praxis zur Regelung des Anliegerverkehrs

Erläuterung zum Anliegerverkehr:
Obwohl die Bundesstraße 253/254 für Schwerlastverkehr gesperrt ist, darf diese wegen des direkten Anliegers des Zubringers von Alsfeld/Schwalmstadt über die Rudolf-Diesel-Straße (Betonstraße) in das Industriegebiet zur Bahnhofstraße befahren werden, da ein Durchgangsverkehr nicht vorliegt.
Lt. Hinweis

1.) RP Kassel, Herr Udo Göbel

0561-10 63 337

  2.) Polizei Homberg, Herr Schäfer 05681-77 40
  3.) Polizei Ziegenhain, Herr Schwalm 06691-94 30
  4.) Merkblatt lt Anlage Verkehrsverbot Durchgangsverkehr über 12 t  
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